Privatinsolvenz und Schuldenberatung
Kostenfreie Erstberatung: 0 28 21 899 35 20
Schuldnerberatung – Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern Unabhängig von einer Insolvenz haben Sie die Möglichkeit, sich mit Ihren Gläubigern zu einigen, um Ihre Schulden zu regulieren. Der Erfolg eines Vergleichs (Einigung mit Gläubigern) hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa vorhandenen Sicherheiten, bereits eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen oder titulierten Forderungen. Ein Vergleich muss nicht hohe Summen umfassen, um erfolgversprechend zu sein und kann oft besser sein als ein Insolvenzverfahren, bei dem für die Gläubiger regelmäßig kaum etwas zu verteilen ist. Im Falle einer Verbraucherinsolvenz ist ein Einigungsversuch mit allen Gläubigern gesetzlich vorgeschrieben, bevor der Insolvenzantrag gestellt werden kann. Es lohnt sich, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, um eine Lösung zu finden, die Ihre Schulden effizient regelt – unabhängig davon, ob Sie Insolvenz anstreben oder nicht. |
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Ablauf eines Insolvenzverfahrens Das Insolvenzverfahren für natürliche Personen unterscheidet sich in Regelinsolvenz und Verbraucherinsolvenz. Beide führen nach drei Jahren zur Restschuldbefreiung. Das Regelinsolvenzverfahren betrifft Selbstständige oder ehemalige Selbstständige mit vielen Gläubigern oder Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen. Das Verbraucherinsolvenzverfahren gilt für Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitslose. Der Hauptunterschied zwischen Regel- und Verbraucherinsolvenz liegt darin, dass einige Amtsgerichte nur für Verbraucher einen Beratungshilfeschein zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung ausstellen. Voraussetzungen variieren je nach Amtsgericht. Bei Fragen zur Beantragung können Sie sich gerne an uns wenden. |
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Das Verbraucherinsolvenzverfahren besteht aus vier Abschnitten:
- Zunächst erfolgt ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch. Gelingt dieser, ist kein Insolvenzverfahren nötig. Scheitert er, kann das Insolvenzverfahren beantragt werden.
- Das Insolvenzgericht prüft im Eröffnungsverfahren, ob die Voraussetzungen vorliegen und ob die Verfahrenskosten gedeckt sind oder eine Stundung dieser möglich ist.
- Wird das Verfahren eröffnet, regelt der Insolvenzverwalter die Schulden mit den Gläubigern. Während dieser Phase zahlen Sie pfändbare Einkommensanteile gemäß der Abtretungserklärung.
- Nach drei Jahren, wenn die Abtretungserklärung endet, erhalten Sie die Restschuldbefreiung, sofern keine Gründe dagegen sprechen (Versagungsgründe).
Bei der Regelinsolvenz ist kein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren nötig. Der Insolvenzantrag wird direkt gestellt. Das Gericht bestimmt, ob ein Insolvenzsachverständiger oder vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt wird, um die Notwendigkeit von Sicherungsmaßnahmen zu prüfen. Dieser erstellt ein Gutachten zur Insolvenzursache und den Verfahrenskosten. Je nach Ergebnis wird das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag abgewiesen. Der Ablauf des Verfahrens entspricht dem des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Begleitung / Vertretung im Insolvenzverfahren Während des Insolvenzverfahrens können Probleme mit dem Insolvenzverwalter oder den Gläubigern auftreten. Ein häufiger Fall ist der Termin mit dem Insolvenzverwalter, der nach Verfahrensbeginn einen Termin bei Ihnen ansetzt, meist bei Ihnen zuhause, um sich einen Überblick über Ihre Lebensverhältnisse zu verschaffen. Sollten Sie rechtliche oder moralische Unterstützung bei diesem Termin benötigen, können Sie sich anwaltlich begleiten lassen. Wir bieten Ihnen eine solche Unterstützung an.
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Anmeldung einer Forderung aus unerlaubter Handlung
Bei der Forderungsanmeldung kann angegeben werden, dass die Forderung aus einer unerlaubten Handlung stammt, was ohne Widerspruch dazu führt, dass diese Forderung auch nach der Restschuldbefreiung weiter durchgesetzt werden kann. Ein Widerspruch muss sorgfältig überlegt werden, da der Gläubiger sonst eine Feststellungsklage erheben könnte, die bei einem Verlust zu Prozesskosten führt. Existiert bereits ein Titel, der die unerlaubte Handlung bestätigt, müssen Sie selbst fristgerecht eine Feststellungsklage einreichen. Eine anwaltliche Beratung ist in diesem Fall ratsam.
Erhöhung der Pfändungsfreigrenze
Sie können die Erhöhung Ihrer Pfändungsfreigrenze beantragen, wenn besondere Gründe vorliegen, die eine Erhöhung rechtfertigen, etwa hohe Fahrt- oder medizinische Kosten. Die Pfändungsfreigrenzen sind gesetzlich festgelegt, jedoch können in Einzelfällen Ausnahmen gemacht werden. Die Erfolgsaussichten hängen von den spezifischen Umständen ab, weshalb eine individuelle Beratung notwendig ist.
Vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens
Die Restschuldbefreiung wird grundsätzlich nach 3 Jahren erteilt, doch eine vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens ist unter bestimmten Bedingungen möglich:
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Vorzeitige Beendigung mit Zustimmung aller Gläubiger: Wenn alle Gläubiger zustimmen, kann das Verfahren sofort beendet werden. Eine Zustimmung ist wahrscheinlicher, wenn eine Quote von mindestens 5 % der Gesamtverschuldung angeboten wird. Bekannte oder Verwandte stellen oft solche Beträge zur Verfügung.
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Vorzeitige Beendigung durch Insolvenzplan: Ein Insolvenzplan ist ein Vergleich zwischen Schuldner und Gläubigern über eine Zahlung und die Beendigung des Verfahrens. Auch ohne Zustimmung aller Gläubiger kann der Plan durch das Gericht bestätigt werden, wenn einige Gläubiger fehlen oder nicht erscheinen. Eine geringe Quote reicht oft aus, um Zustimmung zu erzielen. Auch hier können Bekannte, Verwandte oder der Arbeitgeber zur Finanzierung beitragen.